Das Internet ist eine hervorragende Plattform, um Autos zu verkaufen. Kaum jemand geht noch zum Händler und sieht sich vor Ort die Fahrzeuge an. Doch um ein Auto über das Internet verkaufen zu können, müssen einige Dinge beachtet werden.
Vorbereitung ist alles
Bevor das Auto inseriert wird, muss ein Bild gemacht werden. Doch zuerst sollte das Fahrzeug auf Hochglanz geputzt werden. Nicht nur außen muss es sauber sein, sondern auch im Innenraum. Verschiedene, spezielle Reinigungsmittel für Kunststoffe oder Leder sind dabei ein guter Helfer. Ist diese Arbeit erledigt, geht es an das Bild. Das Auto sollte so positioniert werden, dass im Hintergrund kein Müll oder Ähnliches zu sehen ist. Empfehlenswert ist es, einen guten Kontrast zwischen Auto und Hintergrund zu finden. Das Foto wird am besten an einem sonnigen Tag gemacht, damit der Glanz gut zur Geltung kommt. Beim Inserieren muss bei der Beschreibung ehrlich vorgegangen werden. Hat das Fahrzeug Mängel oder einen abgelaufenen TÜV muss das erwähnt werden. Gibt es eine Sonderausstattung oder einen Satz reifen dazu, gehört das auch in den Text des Inserates. Liegt ein Gutachten des TÜVs vor, gehört das ebenfalls in die Beschreibung. Zuletzt werden die Kontaktdaten angeführt.
Der Verkauf
Nicht selten sind Betrüger am Werk. Daher heißt es hier aufpassen. Beim Besichtigungstermin sollte eine zweite Person anwesend sein. Der Käufer will natürlich eine Probefahrt machen. Bei dieser muss immer mitgefahren werden. Bevor es aber so weit ist, muss man sich einen Ausweis zeigen lassen. Entschließt sich der Käufer zum Kauf, wechseln Bargeld und Fahrzeugpapiere die Besitzer. Dabei liegt die Betonung auf Bargeld. Schecks sollten auf gar keinen Fall angenommen werden. Sie könnten wegen mangelnder Deckung nicht eingelöst werden. Mit dieser Masche arbeiten Betrüger gerne.
Die Papiere
Sind sich die beiden Vertragspartner handelseinig, werden die Papiere übergeben. Einen Standardkaufvertrag kann man sich aus dem Internet herunterladen und ausfüllen. Dieser wird ordnungsgemäß ausgefüllt, eventuell notiert man zusätzlich noch die Ausweisnummer von Führerschein oder Personalausweis. Das Gutachten des TÜVs, das Serviceheft und die Zulassungsbescheinigung Teil II, bei älteren Fahrzeugen ist es der Fahrzeugbrief, werden dem neuen Besitzer übergeben. Es ist unbedingt erforderlich, sich eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrages zu machen. Damit kann nachgewiesen werden, dass das Auto ordnungsgemäß den Besitzer gewechselt hat. Wird das Fahrzeug irgendwo unangemeldet abgestellt gefunden, wird der vorige Besitzer kontaktiert. Dieser hätte vielleicht mit Konsequenzen, wie die Bezahlung von Abschleppgebühren, zu rechnen. Kann er vorweisen, dass das Auto verkauft wurde, wird die Behörde mit dem neuen Besitzer Kontakt aufnehmen.