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Gründung einer Firma in China oder Hong Kong

Hong Kong gilt als Zentrum des Handels und der Finanzen und ist steuerlich sehr interessant. Die häufigste Rechtsform der Unternehmen ist die Limited (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder „private limited company“. Menschen mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich jedoch nicht direkt an einer Ltd. mit Firmensitz in Hong Kong beteiligten (Hinzurechnungsbesteuerung!). Für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland ist die Gründung einer Holding empfehlenswert, da damit das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen vorteilhaft genutzt werden kann.

Die Attraktivität Hong Kongs als Firmensitz

Hong Kong gilt nach wie vor als „Tor zu China“. Momentan gelten in Hong Kong, mit ein paar Ausnahmen, dieselben gesetzlichen Vorgaben wie in China. In Hong Kong werden zwar weniger internationale Geschäfte getätigt als vor der Rückgabe an China, dafür wird die Hafenstadt als Türöffner für Geschäfte mit China gesehen. Der Höchststeuersatz von 16,5 % für Gewinne in Hong Kong und keine Steuer für alles, was außerhalb Hong Kongs erwirtschaftet wird, macht Hong Kong als Firmensitz sehr attraktiv. Darüber hinaus verfügt die Stadt über eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur und touristische Highlights. Justiz und Verwaltung gelten als unbestechlich. Hong Kong ist weltweit das viertgrößte Finanzzentrum. Die 300 größten Banken der Welt haben in der Hafenstadt eine Niederlassung.

Die Gründung einer „Limited company“ in Hong Kong

Hong Kong macht es Gründern leicht. Es gibt keine persönliche Haftung, eine geringe Stammeinlage von unter einem Euro und eine schnelle Gründung. Der Verwaltungsaufwand ist im Vergleich zu Europa sehr gering. Ab einem Jahresgewinn von 10.000 Euro lohnt sich die Firmengründung in Hong Kong. Das Rechtssystem ist noch immer stark britisch geprägt und bietet im Vergleich zum restlichen China eine sehr hohe Rechtssicherheit. Sogar bei Gericht ist noch immer Englisch als Amtssprache unter Einbeziehung eines Dolmetschers zugelassen. Viele chinesische Geschäftsleute schätzen die Steuervorteile Hong Kongs und machen daher nach wie vor gerne Geschäfte mit ausländischen Unternehmen mit Firmensitz in Hong Kong.

Bei der Firmengründung in Hong Kong muss Folgendes beachtet werden:

  • Die Gesellschafter der Limited besitzen eine beschränkte Haftung.
  • Der Firmensitz muss in Hong Kong mit der Adresse in Hong Kong registriert werden.
  • Die Limited wird durch eine Satzung und ein Memorandum geregelt.
  • Der Name muss „Limited oder Ltd.“ enthalten.
  • Die Gesellschaft muss mindestens einen Aktionär haben. Dabei kann es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln.
  • Das Mindestkapital beträgt HK $ 1.– (US $ 0,13).
  • Die Gesellschaft muss mindestens einen Direktor haben, der nicht in Hong Kong leben muss.
  • Darüber hinaus muss die Limited über mindestens einen Company Secretary mit Wohnsitz in Hong Kong verfügen. Das kann eine Firma oder eine Person sein. Diese Person muss sich um die administrativen Angelegenheiten der Firma kümmern.

Weitere Informationen:

https://www.hawksford.com/language/de/experten-guides/grundung-und-registrierung-von-hongkonger-unternehmen

https://www.justlanded.com/deutsch/Hongkong/Landesfuehrer/Business/Unternehmensgruendung

Bildquelle: periplo8 @ Pixabay