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Die englische Privatinsolvenz – schneller und einfacher

In Deutschland ist das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren, eher als Privatinsolvenz bekannt, ein recht langwieriges Verfahren. Privatinsolvenz anzumelden geht aber auch einfacher.

Das Insolvenzverfahren wurde im Jahr 2014 überarbeitet und bietet nun die Möglichkeit, die Restschuldbefreiung nach bereits drei Jahren zu erreichen. Allerdings müssen bis dahin 35 % der offenen Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen sein. Ist dies nicht möglich, bleibt es bei 6 Jahren, bis die Restschuld erlassen wird. Zudem kann die vorzeitige Restschuldbefreiung nachträglich versagt, also wieder rückgängig gemacht werden. Außerdem können Gläubiger nun wesentlich leichter die Restschuldbefreiung verhindern. Ein Vorteil besitzt die Reform für den Schuldner. Er oder sie kann die Stundung der Verfahrenskosten beantragen und diese erst nach der Restschuldbefreiung begleichen. So können auch völlig mittellose Personen eine Privatinsolvenz durchführen. Das deutsche Privat-Insolvenzrecht ist innerhalb der EU das für den Schuldner komplizierteste, langwierigste und teuerste Verfahren.

 

Wesentlich schneller und einfacher funktioniert die Privatinsolvenz in England. Auch wenn die Forderungen hauptsächlich oder völlig in Deutschland bestehen. Durch das EU-Recht besitzt die englische Privatinsolvenz die gleiche Gültigkeit in Deutschland wie das Verbraucherinsolvenzverfahren. Im besten Fall ist ein Schuldner innerhalb von 18 Monaten seine Schulden los, ohne in dieser Zeit seine Gläubiger befriedigen zu müssen. Bezüglich des Brexit muss sich vorerst auch niemand sorgen machen. Das dauert noch Jahre und es gibt weitere EU-Länder mit für den Schuldner wesentlich besseren Bedingungen.

In England läuft das Verfahren folgendermaßen ab.

Zuerst muss der Lebensmittelpunkt auf die englischen Inseln verlagert werden, dazu gehört die Abmeldung in Deutschland und die Anmeldung eines englischen Wohnsitzes. Auch ein englisches Bankkonto und, wenn möglich, ein englischer Arbeitgeber sind vorteilhaft. Dazu ist es notwendig, sich eine englische Sozialversicherungsnummer zuteilen zu lassen. Die Sozialversicherungsnummer wird aber auch benötigt, um etwa ärztliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Nach etwa 6 Monaten, in diesem Zeitraum wird der Insolvenzantrag vorbereitet, kann der Antrag bei Gericht gestellt werden. Es kann nun sein, dass der zuständige Insolvenzrichter ein Interview mit dem Antragsteller führt, muss aber nicht. Nach einem zweiten Interview mit dem sogenannten Official Receiver benachrichtigt dieser die Gläubiger in Deutschland über den Insolvenzantrag. Die Gläubiger können Einwände erheben und unter Umständen folgen weitere Befragungen. Letztlich wird die Insolvenzmasse festgestellt, die üblicherweise bei null liegt und das Verfahren wird eingestellt. Genau 12 Monate nach der Eröffnung tritt automatisch die Restschuldbefreiung in Kraft. Die Gläubiger in Deutschland werden darüber informiert und dürfen danach keine Zwangsvollstreckung mehr durchführen lassen.