Braucht man als Blogger einen Gewerbeschein?
Sobald Du vorhast mit deinem Blog Geld zu verdienen, brauchst du auch einen Gewerbeschein. In Deutschland musst Du alle deine Einnahmen versteuern, dabei ist es ganz egal wie du deine Einnahmen erzielst. Hierzu zählen also auch alle Einnahmen, welche du mit deinem Blog generierst! Sobald du einen Gewerbeschein hast, darfst du sofort damit beginnen Werbeflächen usw. zu verkaufen, wofür du natürlich auch Rechnungen ausstellen kannst.
Anmerkung:
Solange du keine Gewinnabsichten hast, benötigst du auch keinen Gewerbeschein. Solange du also nur deine Hostingkosten generierst, wird das Ganze noch als Hobby angesehen! Sobald du aber mehr als nur deine Hostingkosten einnehmen möchtest, liegt eine Gewinnabsicht vor und du benötigst einen Gewerbeschein.
Die Gewerbeanmeldung
Du kannst ein Gewerbe i.d.R. ganzeinfach bei deinem örtlichen Gewerbeamt anmelden. Hierzu benötigst du nur deinen Personalausweis und etwas Bargeld für die Anmeldegebühr.
Die Anmeldegebühr ist von Ort zu Ort verschieden und liegt in der Regel zw. 20 und 50 Euro und muss direkt vor Ort bezahlt werden.
Bei der Gewerbeanmeldung musst Du Angaben darüber machen, womit du dein Geld verdienen möchtest und ob es sich dabei um einen Nebenerwerb handelt. Da du zu Begin sehr wahrscheinlich nicht nur von deinen Blog-Einnahmen alleine leben kannst, Soltest du unbedingt Angeben, das es sich bei deinem Gewerbe nur um eine selbstständige Tätigkeit als Nebenerwerb handelt und du diese nur als Kleinunternehmen gründen möchtest. Normalerweise dauert eine Gewerbeanmeldung noch keine 30 Minuten.
Anmerkung:
Achte darauf, dass du dem Sachbearbeiter vor Ort möglichst verständlich erklärst, womit du dein Geld verdienen möchtest, d.h., du betreibst eine Webseite, auf der du bezahlte Werbung einbinden möchtest bzw. was auch immer du vorhast. Beschreibe dem Sachbearbeiter möglichst genau was in deinem Gewerbeschein stehen soll, wie etwa: “Internetdienstleiser: Affiliate Marketing und Internetwerbung (Blogger)”. Wenige Tage nach deinem Besuch im Gewerbeamt bekommst du noch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per Post zugesendet, welchen du vollständig ausgefüllt zurück ans Finanzamt senden musst. Im Anschluss erhältst du natürlich auch noch deine Steuernummer per Post.
Die Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer darf dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr die ober Grenze von 17.500€ nicht überschreiten! Dafür brauchst du aber auch keine Umsatzsteuer abführen und hast dazu auch noch viel weniger Aufwand bei deiner Steuererklärung, denn hierbei reicht eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Anmerkung:
Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung kurz „EÜR“ zählst du einfach in einer Tabelle alle Einnahmen und Ausgaben auf. Wobei du natürlich auch angeben musst, wie viel Geld du nun insgesamt eingenommen hast. Im Anschluss legst du noch alle deine Rechnungen dazu und fertig ist deine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Hinweis
Dieser Artikel darf auf keinen Fall als rechtsverbindlich betrachtet werden, da ich nicht für die 100%ige Korrektheit der Informationen in diesem Artikel garantieren kann.
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